Die eVB erhalten Sie beim BGV, indem Sie über unseren Online-Tarifrechner einen Antrag auf Kfz-Versicherung stellen. Nach Ihrem Antrag wird die eVB auf der Abschlussseite angezeigt. Bitte notieren Sie diese.
Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer Berater vor Ort wenden oder in unserem Kundenservice anrufen (0721 660-0).
Nein, müssen Sie nicht. Es kann auch jemand anderes für Sie das Fahrzeug zulassen. Diese Person müssen Sie dann allerdings mit einer Vollmacht ausstatten. Eine entsprechende Vorlage zum Download finden Sie auf den Internetseiten der meisten Zulassungsstellen.
Seit 2015 gilt in Deutschland: Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss nicht mehr zwingend das Kennzeichen seines Autos ändern. Eine gesetzliche Neureglung ermöglicht die Mitnahme des bisherigen Nummernschildes – auch des Wunschkennzeichens – über alle Bundesländer hinweg. Beim Wohnortwechsel ist eine Ummeldung erforderlich. Im Zuge dessen wird die neue Anschrift auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Wichtig: Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, wenn Sie umziehen.
Ihr Wunschkennzeichen bekommen Sie in fast allen Zulassungsstellen. Oft können Sie Ihr Kennzeichen sogar bequem online vorreservieren.
Wenn Sie neue Kfz-Papiere brauchen, benötigen Sie immer eine Verlusterklärung. Das gilt auch beim Verlust von einem oder beiden Kennzeichen. Im Fall eines Diebstahls bringen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei mit.
Ja, können Sie. Diesen Wunsch sollten Sie aber gleich zu Beginn bei der Zulassungsstelle äußern. Dann wird der alte Kfz-Brief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht. Nachdem er von der Behörde entwertet wurde, können Sie ihn mitnehmen.