Golden IV

Invaliditätsversicherung

  • Kapitalleistungen und Rente bei Unfall- und Organschäden
  • Absicherung der Arbeitskraft für Risiko-Berufsgruppen
  • Berufsunfähigkeits-Option für Kinder möglich
  • Absicherung der Arbeitskraft auch bei gewissen Vorerkrankungen
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Angebot
Invaliditätsversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil die finanziellen Risiken bei Invalidität als Folge von Unfällen, Organschäden, Krebserkrankungen, eingeschränkten Grundfähigkeiten sowie notwendiger Pflege die Existenz gefährden können.
  • Nicht für alle Menschen, die arbeiten, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen oder aus gesundheitlichen Gründen möglich.
  • Besonders wichtig ist die Invaliditätsversicherung für Unternehmer/-innen, die auch dann noch arbeiten, wenn sie eigentlich schon berufsunfähig sind.
  • Finanzielle Hilfe wird ermöglicht, wenn schwere Krankheiten oder Unfälle nicht zur Erwerbsunfähigkeit, jedoch zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.


EInfach erklärt

4 Fakten zur Invaliditätsversicherung

Was ist versichert?

Die funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV bietet Versicherungsschutz gegen die Risiken finanziellen Ausfalls als Folgen von Unfall und Krankheit. Der Versicherungsschutz gewährt die Leistungen einer Unfallversicherung bei einer dauerhaften unfallbedingten Invalidität sowie bei klar definierten Einschränkungen der Funktionsfähigkeit des Körpers bzw. bei Erkrankungen. Dabei ist unwichtig, ob Sie Ihre berufliche Tätigkeit weiterhin ausüben können.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht im Wesentlichen bei folgenden 5 Leistungsbausteinen:
• bei einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 % nach einem Unfall
• bei definierten Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe und bei bestimmten Krankheiten
• beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten
• beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit
• beim Eintritt einer Krebserkrankung
Im Leistungsfall zahlt der Versicherer eine Kapitalsofortleistung und in bestimmten Fällen auch zusätzlich eine monatliche Rente. Erhalten Sie die Rente von der Versicherung, dann entfallen weitere Beitragszahlungen.

Gibt es Wartezeiten?

Bei multipler Sklerose besteht eine Wartezeit von 12 Monaten, bei Krebs sowie allen anderen Tumorerkrankungen - auch des blutbildenden und lymphatischen Systems - 6 Monate ab dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Bei Eintritt einer dieser Erkrankungen während der Wartezeit besteht für deren Folgen dauerhaft kein Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn ich während der Vertragslaufzeit arbeitslos werde?

Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit wird der Versicherungsvertrag des/der Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen für maximal 6 Monate beitragsfrei gestellt.

Häufige Fragen und Antworten

Ein Anspruch auf Kapitalsofortleistung besteht, wenn die Voraussetzungen dafür bei einem Leistungsbaustein erfüllt sind und die versicherte Person einen Zeitraum von 28 Tagen seit Eintritt des Versicherungsfalles überlebt. Die Kapitalsofortleistung wird einmal pro Leistungsbaustein erbracht, auch wenn verschiedene Leistungsvoraussetzungen pro Leistungsbaustein eintreten.

Wurde eine Kapitalsofortleistung erbracht und treten anschließend die Voraussetzungen aus einem anderen Leistungsbaustein ein, so wird erneut eine Kapitalsofortleistung gezahlt. Seit dem Eintritt des vorangegangenen Leistungsfalls müssen dann mindestens 6 Monate vergangen sind.

Anspruch auf Rente besteht, sobald die Voraussetzungen dafür bei mindestens einem Leistungsbaustein - beispielsweise beim Invaliditätsgrad von 50 % - vorliegen. Für die Höhe der Rentenleistung ist es unwichtig, welcher oder wie viele Leistungsbausteine zutreffen. Die Rente wird einmal erbracht, auch wenn weitere Voraussetzungen aus demselben oder einem anderen Leistungsbaustein eintreten.

Die Bergungskosten bis zu 10.000 Euro erstatten wir einmal je Unfall.

Die BU-Option können Sie bei Abschluss der Exklusivdeckung zusätzlich vereinbaren. Sie bietet Ihnen später die Möglichkeit, eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei der Lebensversicherung 1871 a. G. München abzuschließen. Die Voraussetzungen für die BU-Option finden Sie in den Verbraucherinformationen.

Bei bestimmten Verletzungen infolge eines Unfalls gibt es einen Anspruch auf eine Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe. Die Höhe der Versicherungssumme für die jeweiligen Verletzungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die funktionelle Invaliditätsversicherung Golden IV (AUB Golden IV 04/2015) unter § 3, Absatz 1 b).

Die Malteser-Soforthilfe können Sie in der Exklusivdeckung zusätzlich abschließen.

Sie bietet Ihnen bis zu 6 Monate nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit Unterstützung bei der täglichen Haushaltsführung, damit Sie sich zu Hause erholen können Folgende Bereiche sind umfasst und versichert:

  • Installation einer Hausnotrufanlage
  • täglicher Menüservice
  • Reinigung der Wohnung und der Wäsche
  • Besorgung von Einkäufen
  • Fahrdienste zu Ärzten, Therapien und Behörden
  • ambulante Grundpflege und Pflegeberatung (einmalig vor Ort)
  • Kinderbetreuung in Notfallsituationen für bis zu 48 Stunden
  • 24-Stunden-Pflegenotruf

Ohne Kostenübernahme vermittelt die Malteser-Soforthilfe außerdem:

  • ambulante Pflegedienste
  • Tierbetreuung von gewöhnlichen Haustieren
  • Pflegeheimplatz mit 24-Stunden-Garantie und Pflegehilfsmittel
  • Vermittlung einer Beratung zum behindertengerechten Umbau von Fahrzeug und Wohnung
  • Betreuung der Kinder
  • Fahrdienste für minderjährige Kinder
  • Pflegeschulungen für Angehörige und vieles mehr

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der Malteser-Soforthilfe sowie alle Voraussetzungen finden Sie in den besonderen Bedingungen innerhalb der Verbraucherinformationen.

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