BGV Family

Unfallversicherung für Familien & Alleinerziehende

  • Jedes Familienmitglied ist geschützt
  • Psychologische Hilfe für Kinder (z.B. nach Mobbing) bis 1.000 Euro
  • Die Familienunfallversicherung bietet weltweiten Schutz
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 9,02 Euro im Monat
In wenigen Schritten zum Antrag
Familie backt und spielt zusammen
Unfallversicherung für Familien & Alleinerziehende

Das Wichtigste in Kürze

  • Finanzielle Belastungen abfedern mit der Familienunfallversicherung.
  • Während Sie die gesetzliche Unfallversicherung nur bei der Arbeit bzw. im Kindergarten/in der Schule absichert, schützt Sie die Familienunfallversicherung im Beruf und in der Freizeit – hier passieren die meisten Unfälle.
  • Die Unfallversicherung unterstützt Ihre Familie bzw. Sie als Alleinerziehende finanziell, wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin dauerhafte körperliche Einschränkungen erleiden.
  • Mit BGV Family sichern Sie sich zusätzliche Extras, wie die Kostenerstattung für notwendige Kinderbetreuung.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Unfallversicherung für Familien & Alleinerziehende

Was ist eine Familienunfallversicherung?

Ihr Kind stürzt von der Rutsche oder Sie fallen beim Heckenschneiden von der Leiter – Unfälle passieren schnell und sie können jedes Familienmitglied treffen. Die Unfallversicherung bietet Familien und Alleinerziehenden Versicherungsschutz bei Unfällen im privaten und beruflichen Bereich (auch Schule und Kindergarten). Kommt es zu einem dauerhaften körperlichen Schaden, leistet die Versicherung. Zudem können Kinder durch eine Leistungserweiterung auch bei Invalidität durch Krankheit versichert werden.

Wann sollte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen werden?

Leibliche Kinder sind ab dem Tag ihrer Geburt bis zu einer Zeit von sechs Monaten über den bestehenden Vertrag der Eltern versicherbar. Spätestens nach diesem Zeitraum – sobald ein Baby beginnt, sich selbstständig zu bewegen – sollten die Leistungsarten und -höhen für das neue Familienmitglied gewählt und abgeschlossen werden, um es im Falle eines Unfalls optimal abzusichern. Mit der Unfallversicherung für die ganze Familie können Sie einen attraktiven Jahresbeitrag sichern.

Was sollte die Unfallversicherung für Familien leisten?

Die wohl wichtigsten Bausteine sind die Unfallrente und die Invaliditätsleistung. Die Unfallrente deckt Kosten, die durch einen künftigen Einkommensverlust aufgrund des Unfalls entstehen, sowie die erhöhten Kosten des Alltags aufgrund der Beeinträchtigung. Die Invaliditätsleistung wird gezahlt, wenn es innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu dauerhaften körperlichen oder geistigen Schäden (Invalidität) kommt. Darüber hinaus sollten unfallbedingte kosmetische Operationen und auch Rettungs-, Such- oder Bergungseinsätze Vertragsbestandteil sein.

Was kostet die Versicherung?

Die jährlichen Beitragskosten Ihrer Familienunfallversicherung richten sich nach der Anzahl der versicherten Personen, den ausgewählten Leistungsbausteinen und der Höhe der Versicherungssumme. Als Faktor zur Berechnung wird Ihr Jahresbruttoeinkommen herangezogen. Die Versicherungssumme sollte davon das Fünf- bis Sechsfache betragen, um Ihren Lebensstandard im Falle einer Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit zu halten. Ihr Vorteil bei jährlicher Zahlung: ein Rabatt auf Ihren Tarifbeitrag.

Welche Vorteile bietet BGV Family?

Weil uns Ihre Familie wichtig ist, bieten wir Ihnen familienspezifische Produktleistungen bereits mit Abschluss eines Vertrages in den BGV Family-Sparten. Ab drei Versicherungen aus unterschiedlichen Sparten erhalten Sie 10 Prozent Beitragsnachlass (außer KFZ-Versicherungen). Außerdem dürfen Sie sich auf spannende Gewinnmöglichkeiten, Aktionen des BGV Kids Clubs sowie kleine Geschenke und weitere Familienvorteile freuen. Gerne informieren wir Sie ausführlich über alle Vorteile.

Wann muss ein Unfall gemeldet werden?

Kommt es zu einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht Ihrer Versicherung herbeiführt, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns über die Diagnose in Kenntnis setzen. Sie erhalten von uns eine Unfallanzeige – diese muss von der versicherten Person wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt an uns zurückgesendet werden. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Ausgezeichnete Qualität

Wir sind für Sie da

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten unseren Service mit "sehr gut". Dafür zeichnet uns der TÜV Saarland mit dem Gütesiegel "Kundenzufriedenheit" aus.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Grundschutz
  • Invalidität: doppelte Leistung ab 90% Invalidität
  • Bergungskosten bis 10.000 EUR
  • Kurkostenbeihilfe bis 1.500 EUR
  • Kosmetische Operationen bis 5.000 EUR


Erweiterbar mit Unfallrente
Erweiterbar mit Todesfallsumme
Klassik
Komfortschutz
  • Invalidität: 250% Progression
  • Bergungskosten bis 20.000 EUR
  • Kurkostenbeihilfe bis 3.000 EUR
  • Kosmetische Operationen bis 10.000 EUR
  • Erhöhung der Invaliditätsleistung bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln um 5%



Wichtigfür Familien
  • Psychologische Hilfe für Kinder nach Unfall, Gewaltakt oder Mobbing bis 1.000 EUR
  • BGV Family-Trostpflaster nach stationärem Krankenhausaufenthalt
  • Kostenerstattung für notwendige Kinderbetreuung


Erweiterbar mit Unfallrente
Erweiterbar mit Todesfallsumme
Erweiterbar mit Unfall-Soforthilfe
Erweiterbar mit Krankenhaustagegeld
Exklusiv
Topschutz
  • Invalidität: wahlweise 250 % oder 500 % Progression
  • Bergungskosten bis 40.000 EUR
  • Kurkostenbeihilfe bis 5.000 EUR
  • Kosmetische Operationen bis 20.000 EUR
  • Erhöhung der Invaliditätsleistung bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln um 10%



Wichtigfür Familien
  • Psychologische Hilfe für Kinder nach Unfall, Gewaltakt oder Mobbing bis 1.000 EUR
  • BGV Family-Trostpflaster nach stationärem Krankenhausaufenthalt
  • Kostenerstattung für notwendige Kinderbetreuung


  • Komageld bis max. 30 Tage
  • Unfallbedingter Zahnersatz bis 2.500 EUR
  • Gipsgeld und Heilungshilfe


Erweiterbar mit Unfallrente
Erweiterbar mit Todesfallsumme
Erweiterbar mit Unfall-Soforthilfe
Erweiterbar mit Krankenhaustagegeld
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Unfallversicherung für Familien & Alleinerziehende sinnvoll ist

Gesamtkosten: 850 Euro

Psychologische Betreuung nach Mobbing

Da Melissa die 7. Klasse der Realschule wiederholen muss, kommt sie in eine neue Klasse und hat von Anfang an keinen guten Start. Ausgegrenzt und geärgert, leidet sie unter den Mobbing-Attacken ihrer Mitschüler, die sie nicht selbst verarbeiten kann. Ein ärztlich anerkannter Psychologe hilft dem Mädchen bei der Aufarbeitung und Bewältigung von seelischen und körperlichen Folgen. Die Familienunfallversicherung übernimmt die Kosten für die psychologische Betreuung bis zu 1.000 Euro.

Gesamtkosten: 1.200 Euro

Kinderbetreuung nach Krankenhausaufenthalt

Nach einem komplizierten Beinbruch, mehreren Operationen und einem Krankenhausaufenthalt kommt Janine zurück nach Hause. Da sich die Alleinerziehende schonen muss, kann sie sich nicht um die 7-jährige Emmi und den 2-jährigen Tim kümmern. Ihre Familienunfallversicherung organisiert und zahlt einen kompetenten Dienstleister für die vorübergehende Betreuung.

Häufige Fragen und Antworten

Jedes Familienmitglied, das im Vertrag namentlich benannt ist, ist mit den jeweils gewählten Leistungsarten und -höhen versichert. Werden durch Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft Kinder Teil der Familie oder kommt ein leibliches Kind hinzu, besteht bis zu 6 Monate Versicherungsschutz. Nicht versicherbar sind dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3, 4 und 5 (früher Pflegestufe II, III und IV) sowie Personen, die an psychischen Erkrankungen leiden. Dies gilt auch, wenn Beiträge gezahlt werden.

Folgende Leistungsarten bieten wir an:

Versicherbare Geldleistungen

  • Einmalige Invaliditätsleistungen und/oder eine Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen
  • Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten und ambulanten Operationen (entfällt in der Basisdeckung)
  • Todesfallleistungen
  • Bergungskosten und kosmetische Operationen
  • Kurkostenbeihilfe
  • Komageld (im Exklusiv-Tarif)
  • Gipsgeld und Heilungshilfe (im Exklusiv-Tarif)
  • Unfallbedingter Zahnersatz (im Exklusiv-Tarif)

Versicherbare Dienstleistungen
  • Unfall-Soforthilfe für junge Familien in der ersten Zeit nach einem Unfall, z. B. Reinigung der Wohnung (entfällt im Basis-Tarif)

Die Versicherungssummen und Ihre gewählten Leistungsarten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Versicherungsschein.

Kinder haben ihr ganzes Leben noch vor sich – wenn sie durch einen Unfall eine Invalidität erleiden, können eine Unfallrente sowie Invaliditätsleistungen zumindest für finanzielle Sicherheit sorgen.

Die Familienunfallversicherung deckt einen sehr großen Bereich an Unfallschäden und deren Folgen ab.
Es gibt jedoch einige Einschränkungen:

  • Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
  • Sachschäden an Brille, Kleidung oder anderem
  • Kosten für die ärztliche Heilbehandlung

Grundsätzlich leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kosten, die darüber hinausgehen, sind nicht versichert. Sofern eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart ist, fällt diese im Versicherungsfall an.

Ausnahme bei Kindern:

Wurde vertraglich eine Unfallrente festgelegt oder ist das Kind unter 16 Jahren, leisten wir auch im Fall von Krankheiten.

Wir bieten unsere Familienunfallversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr oder fünf Jahren an. Versicherungen, die ein Jahr laufen, verlängern sich nach Ablauf ohne Kündigung automatisch um weitere 12 Monate. Das verhält sich auch bei Laufzeiten von weniger als einem Jahr so – beispielsweise, wenn die folgenden Versicherungsjahre immer am 1. Januar beginnen sollen. Verträge, die drei Jahre oder länger laufen, können mit dreimonatiger Frist zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

In erster Linie leistet die Familienunfallversicherung für Unfallfolgen. Sollte die Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalls zum Teil auch bestehenden Krankheiten oder Gebrechen geschuldet sein, kann sich der Invaliditätsgrad mindern. Das bedeutet, wir berechnen prozentual, zu welchem Anteil Ihre Vorbelastungen zum Gesundheitszustand nach dem Unfall beigetragen haben. Beträgt dieser Anteil weniger als 25 Prozent, erfolgt keine Minderung des Invaliditätsgrades. In der Exklusiv-Deckung dürfen es sogar 50 Prozent sein.

Gewisse Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine vollständige Aufzählung finden Sie in den Verbraucherinformationen.
Einige Beispiele:

  • Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
  • Unfälle durch Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Unfälle durch die aktive Teilnahme an Motorrennen
  • Bandscheibenschäden

Die Familienunfallversicherung leistet, wenn nach einem Unfall innerhalb von 18 Monaten eine Invalidität eintritt. Spätestens 21 Monate nach dem Tag des Unfalls muss diese von einem Arzt (schriftlich) diagnostiziert und beim BGV gemeldet worden sein.

Für Familien & Alleinerziehende

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