Der Fahrzeugrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sichert jeden berechtigten Fahrernden und jeden/-e Insassen/-in des versicherten Fahrzeugs ab. Weiterhin gilt der Versicherungsschutz für den (nichtselbstständigen) Versicherungsnehmenden auch als Fahrender von fremden Fahrzeugen oder als Fußgänger/-in, Radfahrer/-in oder sonstige/-r Teilnehmer/-innen (z.B. als Reiter/-in oder Skater/-in) im Straßenverkehr.
Der Verkehrsrechtsschutz bezieht sich dagegen nicht nur auf ein bestimmtes Fahrzeug. Versicherungsschutz besteht für alle auf den/die (Nichtselbstständigen) Versicherungsnehmer/-in zugelassenen Fahrzeuge (z.B. PKW, KRAD, e-Scooter). Mitversichert ist der/die Ehe-/Lebenspartner/-in sowie minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie nicht verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine berufliche Tätigkeit ausüben. Auch für die Fahrzeuge der mitversicherten Ehe- bzw. Lebenspartner/-innen und Kinder besteht Versicherungsschutz.
Für alle mitversicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer/-in von fremden Fahrzeugen und als Fußgänger/-in, Fahrgast, Radfahrer/-in und sonstige Teilnehmer/-innen des Straßenverkehrs.
Ebenfalls mitversichert sind berechtigte Fahrende und Insassen der versicherten Fahrzeuge.