Wohngebäudeversicherung

Für jede Lebenslage der passende Schutz
Häufige Fragen und Antworten
DieWohngebäudeversicherung sichert Schäden ab, die am Gebäude selbst oder an mit dem Gebäude fest verbundenen Teilen entstehen. Die Hausratversicherung hingegen sichert das Inventar im Haus oder in der Wohnung ab.
Ja, das ist möglich. Folgende Gebäudearten können in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden:
- Nebengebäude
- Garagen
- Gartenhäuser
- Carports
Sollten Sie Ihr Haus irgendwann erweitern, kann das Nebengebäude nachträglich in die Versicherung aufgenommen werden.
Nein. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 95 zwar das die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, um Versicherungslücken zu vermeiden. Als Käufer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung weiterzuführen. Sobald Sie im Grundbuch als neuer Besitzer oder Besitzerin eingetragen sind, haben Sie einen Monat Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht , Gebrauch zu machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag sofort kündigen oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Haben Sie beim Kauf nichts von einer Wohngebäudeversicherung gewusst? Dann bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen und die Kündigungsfrist von einem Monat gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Versicherung erfahren haben.