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Die BGV Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm oder Hagel.
Sie können den Schutz auch um Leitungswasserschäden und Elementarschäden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben erweitern. Auch eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen kann zusätzlich abgeschlossen werden.
Was ist versichert?
Alle Gebäude, die im Vertrag genannt werden, sind versichert. Dazu zählen auch Gebäudeteile sowie Zubehör. Terrassen, die direkt an das Gebäude angrenzen, sind ebenfalls mitversichert.
Was ist nicht versichert?
Schäden, die passieren, bevor das Haus fertig gebaut ist oder während Umbauarbeiten, bei denen man nicht im Haus wohnen kann, sind nicht versichert. Auch Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit entstanden sind, sind nicht abgedeckt. Auch Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert oder wenn Sie Schäden absichtlich verursachen.
Welche Gefahren sind mitversichert?
Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm oder Hagel. Sie können den Schutz auch um Leitungswasserschäden und Elementarschäden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben erweitern. Auch eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen kann zusätzlich abgeschlossen werden.
Welche Schäden und Kosten sind versichert?
Die Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Sachen und für verschiedene Kosten, die nach einem Schaden anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen nach einem Schaden (Aufräumungskosten), Kosten um Sachen an einen sicheren Ort zu bringen (Bewegungskosten) oder Kosten, die entstehen, wenn etwas teurer wird als geplant (Mehrkosten). Der Schaden muss aber durch eine versicherte Gefahr wie Feuer, Sturm oder Hagel entstanden sein. Wenn etwas passiert, was nicht versichert ist, wie zum Beispiel Verschleiß, dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.
Sie möchten eine BGV Wohngebäudeversicherung abschließen?
Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater oder Ihre persönliche Beraterin vor Ort. Oder rufen Sie unseren Kundenservice an unter 0721/660-0.
Die BGV Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Naturgefahren wie Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden. Sie können den Schutz auch erweitern, z. B. für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl.
Was ist versichert?
Versichert ist der Hausrat in Ihrer Wohnung. Dazu gehören Dinge, die Sie privat nutzen, wie Möbel, elektronische Geräte (z. B. Waschmaschine) und Bargeld bis zu einer bestimmten Höhe.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind das Gebäude selbst, Sachen, die vom Gebäudeeigentümer kommen (wenn Sie der Mieter oder die Mieterin sind), Autos, Boote und Dinge, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Auch Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert oder wenn Sie Schäden absichtlich verursachen.
Welche Schäden und Kosten sind versichert?
Die Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Sachen und für verschiedene Kosten, die nach einem Schaden anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen nach einem Schaden (Aufräumungskosten), Kosten um beschädigte Sachen zu entsorgen (Entsorgungskosten) oder Hotelkosten. Der Schaden muss aber durch eine versicherte Gefahr, z. B. Feuer oder Einbruchdiebstahl, entstanden sein. Wenn etwas passiert, was nicht versichert ist, wie Verschleiß, dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.
Sie möchten eine BGV Hausratversicherung abschließen?
Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater oder Ihre persönliche Beraterin vor Ort. Oder rufen Sie unseren Kundenservice an unter 0721/660-0.
Die BGV Haftpflichtversicherung verhindert, dass eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie den finanziellen Ruin bedeutet. Gleichzeitig ist sie eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt nicht nur die Schadenregulierung, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Was ist versichert?
Sie sind geschützt, wenn Sie im Alltag aus Versehen einen Schaden verursachen und jemand dafür Geld von Ihnen verlangt. Die Versicherung prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist, übernimmt die Kosten und zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab. Der Schutz kann auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder gelten.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden bei Ihrer Arbeit oder wenn Sie selbstständig sind, Schäden beim Fahren von Autos, Schäden durch Hunde oder Pferde, die Sie halten. Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden bei ungewöhnlichen oder gefährlichen Tätigkeiten oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.
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Mit der BGV Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Je nach versichertem Lebensbereich deckt der Rechtsschutz die wichtigsten Rechtsbereiche ab (z. B. Schadenersatz- oder Arbeitsrecht).
Was ist nicht versichert?
Wir haben eine Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, die eintreten, wenn die Wartezeit beendet ist. Wir können nicht alle Streitigkeiten versichern, sonst wird die Versicherung sehr teuer. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt. Dazu gehören u.a.:
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Mit der BGV Kfz-Versicherung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Sie sind vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt, bei dem Dritte zu Schaden kommen. Die Teilkasko leistet bei Diebstahl sowie bei Glasschäden, Feuer & anderen Naturgewalten. Mit der Vollkasko ersetzen wir Ihnen den Fahrzeugwert, auch wenn Sie Unfallverursacher sind.
Was ist versichert?
Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedlichen Schäden und Situationen abdecken: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch. Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfälle. Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen, zum Beispiel durch das Abschleppen des Fahrzeugs. Die Fahrerschutzversicherung deckt Verletzungen des Fahrers bei einem Unfall. AuslandsschadenPlus leistet, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall im Ausland haben und der andere Fahrer Schuld ist. Dann zahlen wir für Ihre Verletzungen und den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.
Was ist nicht versichert?
Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.
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Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie aber genau hier nicht. Sie leistet nur bei Unfällen bei der Arbeit, in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin. Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und -männer haben sogar gar keinen gesetzlichen Versicherungschutz. Die finanziellen Folgen eines Unfalls aber können enorm sein – von Einkommensverlusten bis hin zu Kosten für Pflege oder Umbau im eigenen Zuhause. Die BGV Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie im Ernstfall.
Was ist versichert?
Versichert sind Unfälle. Ein Unfall ist zum Beispiel, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie hinfällt, ausrutscht oder stolpert. Dafür können Sie Geldzahlungen und Hilfe im Alltag erhalten. Was Sie genau erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Wahl ab. Zum Beispiel zahlen wir einmalig einen Geldbetrag, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte körperliche Einschränkungen bekommen. Bei sehr schweren Folgen können Sie eine lebenslange monatliche Zahlung (Unfallrente) erhalten. Wir zahlen auch für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze nach einem Unfall. Krankenhaustagegeld können Sie bekommen, wenn Sie wegen eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden müssen oder eine Operation ohne Aufenthalt im Krankenhaus haben. Sie können auch eine einmalige Zahlung vereinbaren, die Sie bekommen, wenn Sie wegen des Unfalls innerhalb eines Jahres sterben. Zusätzlich können Sie auch Hilfe im Alltag bekommen. Zum Beispiel Unterstützung während der Genesung oder wenn Sie nach dem Unfall oder einer Krankheit Hilfe brauchen, etwa beim Essen, Putzen oder bei der Kinderbetreuung.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Krankheiten, z. B. Diabetes, Gelenksarthrose oder Schlaganfall. Auch Kosten für ärztliche Behandlung sind nicht versichert. Es sind auch nicht alle Unfälle versichert. Zum Beispiel sind Unfälle durch Drogen oder durch das absichtliche Begehen einer Straftat nicht versichert. Nicht versichert sind auch Unfälle, wenn Sie mit mehr als 1,1 ‰ Alkohol am Steuer fahren.
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