Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Privathaftpflicht­versicherung

Die BGV Privathaftpflicht schützt Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden – ab 29,75 EUR im Jahr. Deckungssumme bis 50 Mio. EUR. Mit BGV Family erhalten Sie 10 Prozent Nachlass sowie das kostenlose Mehr-drin-Programm für Familien mit Kindern.
Ab 29,75 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag

Das Wichtigste in Kürze

Die BGV Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie im Alltag versehentlich einen Schaden verursachen – an Personen, Gegenständen oder dem Vermögen anderer. Laut Stiftung Warentest ist sie die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt: Denn wer einer anderen Person schadet, haftet nach deutschem Recht mit dem gesamten Vermögen – ohne zeitliche Begrenzung. Die Privataftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche auf dem Rechtsweg ab.

Sie ist in drei Tarifen erhältlich:
  • Basis (Grundschutz, ab 29,75 EUR/Jahr)
  • Klassik (Komfortschutz, ab 42,48 EUR/Jahr)
  • Exklusiv (Topschutz, ab 61,20 EUR/Jahr).


Familien mit Kindern sowie Senioren ab 58 Jahren profitieren von besonderen Leistungen. Die Versicherung kann online, telefonisch oder über einen persönlichen Berater vor Ort in Baden abgeschlossen werden.

Warum eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll ist

Gesamtschaden von 2.300 Euro

Sachschaden: Ruiniertes Sofa nach dem Spieleabend

Anja und Peter sind bei Freunden eingeladen. Es gibt leckeres Essen und guten Rotwein. In einem unachtsamen Augenblick verschüttet Anja ihr Glas Rotwein über dem Designersofa. Ihre Privathaftpflicht ersetzt den Freunden dank des zugebuchten Bausteins BGV SorglosPlus nicht nur den Zeitwert, sondern den kompletten Neuwert des teuren Stücks.

Gesamtschaden: 235.000 Euro

Personenschaden beim Radfahren

Christian und seine Freundin zelebrierten das Wochenende mit einer Fahrradtour. Auf dem Heimweg müssen sie durch die Stadt fahren, Christian ist für einen Moment abgelenkt und übersieht beim Abbiegen einen Fußgänger. Der ältere Herr stürzt schwer und muss mit einem Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus. Erst nach einem langen Rehaaufenthalt kann er wieder laufen. Die Haftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.

Vorteile für Familien

Wer haftet, wenn Kinder einen Schaden anrichten? Und wann sind Kinder über die Familienhaftpflicht mitversichert?

Die BGV Privathaftpflicht bietet umfassenden Schutz für die ganze Familie. In der Familienhaftpflichtversicherung sind mitversichert:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • unverheiratete Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft
  • alle im Haushalt lebenden Kinder – einschließlich Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder

Kinder bleiben mitversichert bis zum Abschluss der Schule, Lehre, Erst-Ausbildung oder Erst-Studium. Auch im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr sind Kinder mitversichert. Besondere Familienleistungen in den Tarifen Klassik und Exklusiv:

  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung für beschädigte Gegenstände bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: bis 5.000 EUR (Klassik) bzw. bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt (Exklusiv)
  • Schäden von vorübergehend beaufsichtigten Kindern auch ohne Aufsichtspflichtverletzung bis 100.000 EUR (nur Exklusiv)

Mit BGV Family erhalten Familien zusätzlich 10 % Beitragsnachlass auf die Privathaftpflichtversicherung sowie Zugang zum kostenlosen Mehr-drin-Programm – mit exklusiven Erlebnissen, Tipps zum kindersicheren Haushalt, Fahrsicherheitstrainings und Aktionen des BGV Kids Clubs.

Tarifvarianten im Überblick

Die BGV Privathaftpflichtversicherung ist in drei Tarifen erhältlich:

  • Basis (Grundschutz, ab 29,75 EUR/Jahr)
  • Klassik (Komfortschutz, ab 42,48 EUR/Jahr)
  • Exklusiv (Topschutz, ab 61,20 EUR/Jahr).

Alle drei Tarife schützen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Tarife unterscheiden sich vor allem in der Deckungssumme, dem Auslandsschutz und den Familienleistungen.

Die optimale Lösung für Sie

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Basis
Unser Grundschutz
  • 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 1 Jahr
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 25.000 EUR
  • Mietsachschäden von 1 Mio. EUR
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR


Klassik
Unser Komfortschutz
  • 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 3 Jahre
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 50.000 Euro
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpfl. für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus bis zur Bausumme von 100.000 Euro
  • Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 Euro
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 Euro
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 25.000 Euro


Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 Euro
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis zur Versicherungssumme


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Exklusiv
Unser Topschutz
  • 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal (max. 15 Mio. EUR p.P.)
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit unbegrenzt
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 150.000 Euro
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten am mitversicherten Haus sind unbegrenzt
  • Gefälligkeitshandlungen unbegrenzt
  • Forderungsausfalldeckung ab 500 Euro
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 50.000 Euro
  • Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen bis 50.000 Euro


Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 Euro
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis zur Versicherungssumme
  • Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflicht-verletzung: bis 100.000 Euro für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Erweiterbar mit BGV SorglosPlus

Zusatzbausteine für die Privathaftpflichtversicherung

Besonderheiten für Senioren

Ab dem 58. Lebensjahr wechseln Versicherte im Exklusiv-Tarif automatisch und kostenfrei in den Tarif BGV VitalPlus. Dieser enthält zusätzliche Leistungen, die auf die veränderte Lebenssituation im Alter abgestimmt sind:
  • Mallorca-Deckung: Der Selbstbehalt einer Kaskoversicherung beim Führen fremder Fahrzeuge im Ausland wird bis 1.000 EUR übernommen.
  • Demenzklausel: BGV verzichtet bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit – Schäden durch Demenz sind mitversichert
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für zuvor selbstbewohnte Objekte bei Tod des Versicherungsnehmers oder Umzug in ein Heim.
  • Mitversicherung einer im Haushalt lebenden Pflegekraft.

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung stellen sich viele ähnliche Fragen – zur Haftung, zum Leistungsumfang und zum Schutz für die Familie.

Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie gehört jedoch laut Stiftung Warentest zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt – denn wer ohne Versicherung einen Schaden verursacht, haftet mit dem gesamten Vermögen, ohne zeitliche Begrenzung.

Wann hafte ich für einen Schaden?

Für einen Schaden haftet die Person, die ihn verursacht hat. Wer einer anderen Person durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Das gilt im Alltag, im Sport, im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer sowie im Umgang mit Haustieren.

Wie hoch hafte ich?

Bei Schadenersatzansprüchen haftet man mit dem gesamten Vermögen – und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Das betrifft Ersparnisse, Immobilien, künftiges Einkommen sowie Erbschaften und Schenkungen. Ohne Privathaftpflichtversicherung kann ein einziger Schaden zum finanziellen Ruin führen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Verpflichtung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Was passiert, wenn jemand unberechtigte Ansprüche stellt?

Die Privathaftpflichtversicherung ist gleichzeitig eine Art Rechtsschutzversicherung: Sie übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen auf dem Rechtsweg ab – auf Kosten der Versicherung.

Was deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab?

Die Versicherung übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen: Personenschäden (Verletzungen), Sachschäden (beschädigte oder zerstörte Gegenstände) sowie Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden folgen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Hausratversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen. Besonders teuer kann es werden, wenn Sie jemanden verletzen. Sie fahren beispielsweise eine ältere Dame mit Ihrem Fahrrad an. Sie bricht sich die Hüfte, muss operiert werden und anschließend in Reha. Ihre Haftpflicht trägt die Behandlungskosten. Mit der Hausratversicherung hingegen sichern Sie Ihre Wertgegenstände wie Möbel, Schmuck oder Antiquitäten ab.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung?

Beide Versicherungen schützen im rechtlichen Sinne – aber auf unterschiedliche Weise. Die Privathaftpflichtversicherung greift, wenn Sie selbst einen Schaden verursachen und dafür haften müssen. Sie übernimmt den Schadenersatz und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Rechtsschutzversicherung hingegen greift, wenn Sie selbst rechtliche Hilfe benötigen – etwa bei einem Streit mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie der Geschädigte sind.

Service und Vertragsdaten

Nicht versichert sind Risiken aus beruflicher und selbstständiger Tätigkeit, Schäden durch das Führen von Kraftfahrzeugen sowie Schäden durch das Halten von Hunden und Pferden. Für diese Risiken gibt es jeweils eigene Versicherungslösungen. Absichtlich verursachte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Der BGV empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Optimal ist eine Pauschaldeckung von 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – diese bietet der Exklusiv-Tarif.

Ja. Alle drei BGV-Tarife bieten Auslandsschutz – auch außerhalb Europas. Der Basis-Tarif schützt weltweit bis zu einem Jahr, der Klassik-Tarif bis zu drei Jahren, der Exklusiv-Tarif weltweit und zeitlich unbegrenzt. Damit sind Sie auch im Urlaub, bei Auslandsaufenthalten oder auf Reisen vollständig geschützt.

Ja. Schäden an einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus – etwa ein Wasserschaden durch einen vergessenen Wasserhahn – sind in allen drei BGV-Tarifen mitversichert. Im Basis-Tarif bis 1 Mio. EUR, im Klassik- und Exklusiv-Tarif unbegrenzt.

Ja, sofern Sie selbst in der Wohnung oder oder in einem Einfamilienhaus (im Exklusiv-Tarif auch in einem Zweifamilienhaus) wohnen. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, benötigen Sie zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung . Schäden aus dem Sondereigentum von vermieteten Eigentumswohnungen sind in der Privathaftpflicht in unserem Tarif Exklusiv versichert.

Nein. E-Scooter mit einer Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung – diese ist nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt. Ja, Drohnen bis 250 Gramm Abfluggewicht ohne Kamera sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Für schwerere oder mit Kamera ausgestattete Drohnen ist eine separate Drohnenversicherung erforderlich.

Die Forderungsausfalldeckung schützt Sie, wenn Sie selbst Opfer eines Schadens werden – der Verursachende aber weder versichert noch zahlungsfähig ist. In diesem Fall übernimmt Ihre eigene BGV Privathaftpflichtversicherung den Schadenersatz. Im Klassik-Tarif greift die Deckung ab einem Schaden von 2.500 EUR, im Exklusiv-Tarif bereits ab 500 EUR.

Kinder sind über die Familienhaftpflicht mitversichert bis zum Abschluss der ersten Schul-, Lehr- oder Hochschulausbildung. Befinden sie sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr in Ausbildung oder heiraten sie, benötigen sie eine eigene Haftpflichtversicherung.

Schäden können online , über das

Kundenportal oder telefonisch unter 0721 660-0 (Mo–Fr, 8–18 Uhr) gemeldet werden.

Den Beitrag können Sie online über den Tarifrechner berechnen und den Vertrag direkt abschließen. Alternativ stehen Ihnen BGV-Beraterinnen und Berater vor Ort in Baden sowie der Kundenservice telefonisch unter 0721 660-0 oder per Mail zur Verfügung.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Privathaftpflichtversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Sie sind geschützt, wenn Sie im Alltag aus Versehen einen Schaden verursachen und jemand dafür Geld von Ihnen verlangt. Die Versicherung prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist, übernimmt die Kosten und zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.

Der Schutz kann auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder gelten.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden bei Ihrer Arbeit oder wenn Sie selbstständig sind, Schäden beim Fahren von Autos, Schäden durch Hunde oder Pferde, die Sie halten.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden bei ungewöhnlichen oder gefährlichen Tätigkeiten oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.

Versichert sind alle Gefahren, die im täglichen Leben passieren können.

Die Versicherung zahlt für Schäden, die Sie im Privatleben verursachen. Zum Beispiel als Fußgänger oder Radfahrerin im Straßenverkehr, beim Sport, durch kleine, zahme Haustiere, als Bewohnerin einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer nur den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz Ihrer Versicherung gilt überall auf der Welt. Auch wenn Sie zum Beispiel im Urlaub oder bei einem Schüleraustausch im Ausland einen Schaden verursachen, sind Sie geschützt.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter Privathaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern.

So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.

Im letzten Schritt beantragen Sie die Privathaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadenfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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